Maklervertrag Schweiz Muster | Bestag

Muster Maklerverträge in der Schweiz - worauf Eigentümer vor der Unterschrift achten sollten

Ein Mustervertrag kann eine hilfreiche Startbasis sein, aber genau hier passieren oft Fehler. Viele Eigentümer vertreauen einem Standarddokument, ohne zu prüfen, ob Provision, Laufzeit, Pflichten und Erfolgsklauseln wirklich zu ihrer Situation passen. In diesem Artikel lernen Sie, was ein Maklervertrag in der Schweiz regelt (und was nicht), wie Sie einen Mustervertrag richtig lesen, welche Risiken in Standard-Mustern stecken und wie Sie mit Bestag eine fundierte, unabhängige Entscheidung treffen.


Maklervertrag in der Schweiz verstehen - Grundlagen für Eigentümer

Ein Maklervertrag ist kein Formular „für alle Fälle“, sondern ein rechtlicher Rahmen, der die Zusammenarbeit mit dem Makler definiert. In der Schweiz gibt es unterschiedliche Vertragsarten und Begriffe, die im Alltag oft vermischt werden. In diesem Kapitel klären wir die Grundlagen: Was wird tatsächlich geregelt? Wo sind die Grenzen? Und warum ist ein Mustervertrag zwar nützlich, aber niemals automatisch „sicher“. Sie erhalten eine klare Orientierung, damit Sie die entscheidenden Passagen erkennen – bevor Sie sich binden.


Was ein Maklervertrag in der Schweiz regelt und was nicht

Ein Maklervertrag regelt grundsätzlich, unter welchen Bedingungen ein Makler für den Verkauf Ihrer Immobilie tätig wird und wann er Anspruch auf eine Entschädigung, meist Provision genannt, hat. Typische Inhalte sind der Vertragsgegenstand (z.B. Wohnung, Einfamilienhaus), die geografische Reichweite, die Art der Vermarktung, die Vergütung, die Laufzeit und die Kündigung. Ein guter Maklervertrag enthält zudem klare Regeln zur Fälligkeit: also ab wann genau eine Provision geschuldet ist (z.B. bei notarieller Beurkundung, bei Kaufpreiszahlung oder bereits bei Vertragsabschluss).

Was ein Maklervertrag nicht automatisch regelt, sind Ihre realen Verkaufschancen, die Qualität des Maklers oder die Frage, ob die Preisstrategie stimmt. Ein Vertrag kann auch nicht garantieren, dass Ihr Objekt zum bestmöglichen Preis verkauft wird. Genau deshalb ist die Maklerwahl oft wichtiger als das Papier. In der Praxis unterschätzen Eigentümer folgende Punkte häufig:

  • Leistungsumfang: „Vermarktung“ klingt gross – kann aber minimal sein, wenn nichts Konkretes definiert ist.
  • Erfolgskriterien: Ein Vertrag kann provisionspflichtig sein, obwohl die Leistung schwach und der Verkauf nicht erfolgreich war.
  • Interessenkonflikte: Wenn Anreize falsch gesetzt sind, ist „schnell verkaufen“ für den Makler attraktiver als „maximaler Preis“.

Ein Mustervertrag sollte daher immer als Ausgangspunkt verstanden werden, nicht als finale Lösung.


Unterschied zwischen Maklervertrag, Vermittlungsauftrag und Verkaufsmandat

Im Schweizer Sprachgebrauch werden Maklervertrag“, „Vermittlungsauftrag“ und „Verkaufsmandat“ oft vermischt, obwohl sie unterschiedliche Aufgaben auslösen. Für Eigentümer ist das riskant, weil der Titel eines Dokuments nicht entscheidend ist, sondern der Inhalt.

Ein Maklervertrag ist der Oberbegriff: Er beschreibt, dass der Makler einen Käufer nachweist oder vermittelt und dafür bei Erfolg bezahlt wird. Ein Vermittlungsauftrag betont meist den Aspekt der Vermittlung (Kontakte, Käuferzuführung). Ein Verkaufsmandat klingt nach umfassender Betreuung, inklusive Preisstrategie, Positionierung, Besichtigungen, Verhandlungen und Abschlussbegleitung. In der Realität kann ein „Verkaufsmandat“ trotzdem wie ein schlanker Vermittlungsauftrag formuliert sein. Darum hilft ein Mustervertrag nur dann, wenn Sie die Logik dahinter verstehen:

  • Was ist die versprochene Leistung? (z.B. Foto/Video, Inserate, Datenraum, Käuferqualifikation)
  • Welche Exklusivität gilt? (alleiniger Auftrag oder parallel möglich)
  • Wann entsteht der Provisionsanspruch? (nur bei Abschluss oder auch bei Nachweis?)

Bestag sieht in der Praxis oft, dass Eigentümer ein „Mandat“ unterschreiben, das faktisch ein provisionsstarker Vertrag mit schwach definierten Pflichten ist. Genau hier lohnt sich die unabhängige Prüfung.


Warum Musterverträge nur eine Orientierung bieten

Ein Mustervertrag ist wie ein Standardrezept: Es hilft, die Zutaten zu kennen – aber es sagt nicht, ob es zu Ihrer Immobilie, Ihrer Region und Ihrer persönlichen Situation passt. Muster sind häufig generisch, juristisch „breit“ formuliert und aus Sicht des Maklers risikoarm gestaltet. Das bedeutet nicht, dass jedes Muster schlecht ist, aber es bedeutet, dass Sie Anpassungen fast immer brauchen.

Drei Gründe, warum Muster nur Orientierung sind:

  1. Regionale Marktlogik: Vermarktung in Zürich funktioniert anders als in einer ländlichen Gemeinde. Ein Muster berücksichtigt das nicht.
  2. Objekt-Spezifika: Denkmalpflege, Baurecht, Stockwerkeigentum, Renovationsbedarf, Muster bleiben oft an der Oberfläche.
  3. Anreizsystem: Die wichtigste Frage ist selten „steht alles drin?“, sondern: Führt der Vertrag zu einem maximalen Nettoerlös?

Wenn Sie einen Mustervertrag verwenden, sollten Sie ihn als Checkliste nutzen: Was fehlt? Was ist zu vage? Welche Klausel ist einseitig? Und vor allem: Passt das Dokument zum Makler, den Sie beauftragen wollen? Bestag setzt genau dort an, mit Vergleich, Bewertung und klarer Vertragslogik statt Bauchgefühl.


Möchten Sie eine erste Einschätzung zum realen Wert Ihrer Immobilie erhalten? Erhalten Sie hier zwei schnelle hedonische Bewertungen:

Bewerten Sie Ihre Immobilie jetzt kostenlos mit Bestag (online)


Muster Maklervertrag - diese Inhalte müssen geprüft werden

Ein Mustervertrag ist erst dann hilfreich, wenn Sie die entscheidenden Stellen aktiv prüfen. Viele teure Fehler entstehen nicht durch „komische Nebensätze“, sondern durch Kernpunkte wie Provision, Laufzeit, Kündigung, Pflichten und Mitwirkung. In diesem Kapitel gehen wir die wichtigsten Vertragsbereiche durch, sodass Sie diese im Dokument sofort finden und beurteilen können. Ziel: maximale Transparenz, minimale Überraschungen.


Provision, Fälligkeit und Bedingungen im Detail

Die Provision ist der grösste Hebel im Maklervertrag – und gleichzeitig der Bereich, den viele Eigentümer zu schnell abnicken. Ein Mustervertrag nennt meist einen Prozentsatz (z.B. vom Verkaufspreis) und definiert, wann diese Entschädigung geschuldet ist. Genau hier müssen Sie präzise sein: Kleine Formulierungen können darüber entscheiden, ob Sie bei einem abgebrochenen Deal oder bei einem Käufer aus Ihrem eigenen Netzwerk trotzdem zahlen.

Achten Sie besonders auf:

  • Bemessungsgrundlage: Provision auf Kaufpreis? Auf beurkundeten Preis? Inkl. oder exkl. Nebenkosten?
  • Fälligkeit: bei Unterzeichnung, bei Beurkundung, bei Zahlungseingang?
  • Bedingungen: „Erfolg“ kann als Nachweis, Vermittlung oder Abschluss definiert sein.
  • Mehrwertsteuer: Ist sie enthalten oder kommt sie zusätzlich?
  • Ausnahmen: Was passiert bei Verkauf an Familienmitglieder oder bereits bekannte Interessenten?

Ein starker Praxis-Tipp: Verlangen Sie eine klare, einfache Formulierung wie „Provision nur geschuldet, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet ist und der Verkauf aus dem Mandat resultiert“. Je schwammiger die Erfolgsklausel, desto riskanter ist der Mustervertrag.

Bestag achtet hier besonders auf Anreize: Wenn ein Makler schnell verkaufen will, kann das zu einem tieferen Preis führen. Deshalb ist nicht nur die Höhe der Provision wichtig, sondern auch die Struktur (z.B. leistungsbezogene Modelle mit Bonus-Malus-Logik, wenn sie sauber definiert und fair sind).


Laufzeit, Kündigungsfristen und Verlängerungsklauseln

Viele Eigentümer unterschätzen die Laufzeit. Ein Mustervertrag enthält in der Schweiz oft eine feste Mindestdauer und eine automatische Verlängerung, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Das Problem: Wenn die Vermarktung schwach läuft, hängen Sie fest – und verlieren Zeit im Markt, was den Preis drücken kann.

Prüfen Sie diese Punkte konsequent:

  • Mindestlaufzeit: Ist sie realistisch? Passt sie zur Verkaufsstrategie?
  • Kündigungsfrist: 30 Tage, 60 Tage oder länger – und ab wann zählt sie?
  • Automatische Verlängerung: Verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere Monate?
  • Kündigungsvoraussetzungen: Braucht es Schriftform? Einschreiben? Eine Begründung?
  • Sperrfristen: Dürfen Sie nach Kündigung mit Interessenten weiterarbeiten, die der Makler „eingebracht“ hat?

Gerade die automatische Verlängerung ist ein Klassiker: Man ist mit dem Resultat unzufrieden, verpasst aber das Kündigungsfenster und bleibt gebunden. Ein guter Maklervertrag lässt klare, faire Kündigungen zu und verhindert unnötige Blockaden.

Bestag empfiehlt, Laufzeiten so zu wählen, dass sie eine gute Leistung ermöglichen, und Schwäche nicht belohnen. Mit einem Maklervergleich vorab lässt sich dieses Risiko stark reduzieren, weil Sie von Anfang an einen Anbieter wählen, der zur Immobilie und zum Ziel passt.


Pflichten des Maklers und Mitwirkungspflichten des Eigentümers

Ein Maklervertrag wirkt oft ausgewogen, in der Praxis sind die Pflichten aber nicht immer gleich konkret. Häufig sind die Maklerpflichten sehr allgemein („vermarktet die Liegenschaft“), während die Mitwirkungspflichten des Eigentümers detailliert sind (Unterlagen liefern, Besichtigungen ermöglichen, Auskünfte geben). Das ist nicht per se falsch, aber es kann problematisch werden, wenn der Makler kaum messbar verpflichtet ist.

Achten Sie darauf, dass die Maklerpflichten konkret formuliert werden, zum Beispiel:

  • Vermarktungsumfang: professionelle Fotos, Grundrisse, Exposé, Online-Inserate, Datenraum
  • Preisstrategie: Begründung der Preispositionierung und regelmässiges Reporting
  • Besichtigungsprozess: Qualifikation von Interessenten, Dokumentation, Feedbackschlaufen
  • Verhandlungsführung: Angebotsmanagement, Gegenangebote, Abschlussbegleitung
  • Transparenz: Reporting zu Leads, Anfragen, Besichtigungen, Conversion

Auf der Eigentümerseite sollten Mitwirkungspflichten fair bleiben. Typisch ist z.B. die Pflicht, korrekte Informationen zu liefern. Kritisch wird es, wenn der Vertrag Ihnen quasi jede Verantwortung zuschiebt und bei Unklarheiten sofort Vertragsverletzungen konstruiert.

Bestag prüft diese Balance in der Praxis: Ein Maklervertrag ist nur dann gut, wenn Leistung und Vergütung in einem sauberen Verhältnis stehen, und wenn klar ist, wer was wann liefert.


Typische Risiken bei Standard-Mustern von Maklerverträgen

Standardmuster sind bequem, aber sie tragen typische Risiken, die Eigentümer erst merken, wenn es zu spät ist: wenn die Rechnung kommt, wenn ein Käufer „über Umwege“ auftaucht oder wenn ein Wechsel des Maklers blockiert wird. In diesem Kapitel zeigen wir die häufigsten Fallstricke in einem Maklervertrag und wie Sie sie früh erkennen. Sie erhalten konkrete Warnsignale, die Sie im Dokument markieren sollten.


Unklare oder einseitige Formulierungen zugunsten des Maklers

Ein häufiger Schwachpunkt in Maklerverträgen sind unklare Begriffe: „Nachweis“, „Vermittlung“, „Erfolg“, „Mitursächlichkeit“ oder „Interessent“. Wenn diese Wörter nicht sauber definiert sind, entsteht Interpretationsspielraum und dieser hilft in Streitfällen oftmals dem Makler.

Typische einseitige Formulierungen können beispielsweise wie folgt aussehen:

  • Provision geschuldet, sobald der Makler einen Interessenten nachweist“ – ohne klaren Abschlussbezug.
  • „Mitursächlichkeit genügt“ – der Makler beansprucht Provision, auch wenn Ihr Netzwerk den Käufer bringt.
  • „Interessentenliste“ – alles, was einmal gemeldet wurde, bleibt provisionsrelevant, teils über Monate.
  • „Erfolgsklausel ohne Leistung“ – hohe Provision, aber kaum definierte Pflichten.

Als Eigentümer sollten Sie auf eindeutige, überprüfbare Kriterien bestehen. Ein solider Maklervertrag lässt sich so anpassen, dass klare Trigger gelten: Wer bringt den Käufer? Was heisst „gebracht“? Wann ist der Erfolg erreicht? Je sauberer diese Begriffe sind, desto weniger Konflikte entstehen.

Bestag begegnet solchen Klauseln oft, insbesondere wenn Eigentümer ohne Vergleich unterschreiben. Der Makler wirkt zwar sympathisch, aber der Vertrag ist schlussendlich einseitig. Hier hilft eine unabhängige Sicht und die Unterstützung durch eine professionelle Beratung wie Bestag, bevor Sie sich binden lassen.


Versteckte Kosten und problematische Erfolgsklauseln

Neben der Provision können zusätzliche Kosten im Maklervertrag versteckt sein: Inserate, Premiumplatzierungen, Fotografie, Drohnenaufnahmen, Energieausweis, Home Staging oder Dossiererstellung. Solche Leistungen können sinnvoll sein, aber nur, wenn Preis, Nutzen und Verantwortlichkeit transparent sind.

Achten Sie auf:

  • Kostenpauschalen: fix, auch wenn kein Verkauf zustande kommt.
  • Spesenregelungen: „Auslagen werden separat in Rechnung gestellt“ ohne Budgetrahmen.
  • Kopplung an Dritte: Verpflichtung, bestimmte Dienstleister zu nutzen.
  • Erfolgsklauseln mit Hintertür: z.B. Provision auch bei „Vertragsabschluss durch Dritte“ oder „wenn Eigentümer verkauft“.

Problematisch sind Erfolgsklauseln, die nicht auf den echten Abschluss fokussieren. Ein Mustervertrag sollte klar sagen, wofür bezahlt wird: für einen tatsächlich abgeschlossenen Verkauf, der aus dem Mandat resultiert – nicht für Aktivität oder vage Mitwirkung.

Bestag betrachtet zusätzlich die Anreizstruktur: Wenn der Vertrag den Makler vor allem für „schnelles Abschliessen“ belohnt, kann das zu Preisabschlägen führen, die die Eigentümer nicht transparent sehen. Genau darum ist Vertragsprüfung allein nicht genug, Sie müssen auch Makler und Strategie prüfen.


Konsequenzen bei Vertragsverletzung oder vorzeitiger Kündigung

Wenn ein Verkauf emotional wird oder der Prozess nicht läuft, wollen Eigentümer manchmal abbrechen oder den Makler wechseln. Dann zeigt sich, wie hart ein Mustervertrag formuliert ist: Konventionalstrafen, Schadenersatzforderungen, pauschale Aufwandsentschädigungen oder lange Nachwirkungsklauseln können teuer werden.

Typische Risiken:

  • Aufwandsentschädigung bei Kündigung: pauschal, ohne Leistungsnachweis.
  • Konventionalstrafe: feste Summe bei „Umgehung“ oder „Verkauf ohne Makler“.
  • Nachwirkung: Provision wird fällig, wenn innerhalb von X Monaten nach Ende an einen „Interessenten“ verkauft wird.
  • Beweislast: Eigentümer müssen beweisen, dass der Käufer nicht durch den Makler kam.

Prüfen Sie, ob die Konsequenzen verhältnismässig sind. Ein guter Mustervertrag kann eine faire Nachwirkung enthalten (damit der Makler nicht ausmanövriert wird), aber sie muss sauber begrenzt sein: klare Interessentenliste, klare Frist, klare Kausalität.

Bestag unterstützt Eigentümer dabei, diese Klauseln nicht nur juristisch zu lesen, sondern marktwirtschaftlich: Was bedeutet das in der Praxis für Ihren Handlungsspielraum und Ihren Nettoerlös?


Maklervertrag sicher abschliessen - fundierte Entscheidung mit Bestag

Viele Eigentümer suchen zuerst einen Mustervertrag, dabei ist die wichtigste Frage: Mit welchem Makler lohnt es sich überhaupt, einen Vertrag einzugehen? In diesem Kapitel zeigen wir, wie Sie die Perspektive drehen: Erst Strategie und Maklerqualität, dann Vertrag. Sie erfahren, warum die Person und das System hinter dem Makler zentral sind, wie ein echter Vergleich aussieht und wie Bestag als unabhängiger Partner Eigentümer unterstützt, inklusive strukturierter Bewertungen und transparentem Auswahlprozess.


Möchten Sie eine erste Einschätzung zum realen Wert Ihrer Immobilie erhalten? Erhalten Sie hier zwei schnelle hedonische Bewertungen:

Bewerten Sie Ihre Immobilie jetzt kostenlos mit Bestag (online)


Warum der Makler wichtiger ist als das Vertragsmuster

Ein Mustervertrag kann formal korrekt sein – und trotzdem zu einem schlechten Ergebnis führen, wenn der Makler nicht passt. Denn der Verkaufspreis wird nicht durch Papier maximiert, sondern durch Marktverständnis, Positionierung, Verhandlungsführung und Käufermanagement.

Ein starker Makler zeichnet sich typischerweise aus durch:

  • Objekt- und Zielgruppenverständnis: Wer ist der richtige Käuferkreis?
  • Preisstrategie: nicht „irgendwie online“, sondern datenbasiert und plausibel.
  • Prozessqualität: klare Kommunikation, saubere Qualifikation, strukturiertes Angebotsmanagement.
  • Verhandlungskompetenz: Preis verteidigen, nicht nur Termine koordinieren.
  • Transparenz: Reporting, Begründungen, klare Empfehlungen.

Wenn der Makler schwach ist, hilft Ihnen auch der beste Maklervertrag wenig. Umgekehrt kann ein guter Makler auch mit einem Standardvertrag arbeiten, sofern die kritischen Punkte angepasst werden. Darum empfiehlt Bestag: Den Vertrag nie isoliert betrachten, sondern immer als Teil eines Gesamtsystems aus Anreizen, Leistung und Strategie.


Makler vergleichen, bevor ein Vertrag unterschrieben wird

Der grösste Hebel für Eigentümer ist der Vergleich, nicht die erste Unterschrift. Viele unterschreiben aus Sympathie oder Zeitdruck. Doch ein strukturierter Vergleich zeigt schnell, wer wirklich zur Immobilie passt. Und er macht sichtbar, ob ein Maklervertrag fair ist oder nur gut klingt.

So sieht ein sinnvoller Vergleich aus:

  • Preis- und Strategie-Vorschlag (mit Begründung, nicht nur „Gefühl“)
  • Vermarktungsplan (Kanäle, Timing, Dossierqualität, Besichtigungslogik)
  • Referenzen und relevante Erfahrung (ähnliche Objekte, ähnliche Region)
  • Transparenz zur Provision (inkl. Bedingungen, Nachwirkung, Zusatzkosten)
  • Verhandlungsansatz (Wie werden Angebote geführt? Wie werden Bieter gesteuert?)

Bestag arbeitet genau mit diesem Prinzip: Eigentümer sollen nicht blind unterschreiben, sondern vergleichen, damit der Vertrag am Ende zu einem starken Partner passt. Ein Mustervertrag wird dann zur Checkliste im Vergleichsprozess: Wer akzeptiert faire Anpassungen? Wer blockt? Wer argumentiert nachvollziehbar?


Wie Bestag Eigentümer bei der Auswahl des passenden Maklers unterstützt

Bestag begleitet Eigentümer als unabhängiger Partner – nicht als Makler. Das Ziel ist, den Verkauf so aufzusetzen, dass der Nettoerlös maximiert wird und Entscheidungen transparent werden. Dafür kombiniert Bestag mehrere Perspektiven: Marktdaten, unabhängige Einschätzungen und konkrete Maklerangebote.

In der Praxis geht Bestag dabei folgendermassen vor:

  • Mehrere Bewertungen zusammenführen: Zwei hedonische Bewertungen (führende Tools) plus die Bewertungen der drei besten Makler die wirklich zur Immobilie passen.
  • Makler-Vergleich: nicht „wer ist sympathisch“, sondern wer liefert die beste Strategie, Konditionen und Prozessqualität.
  • Vertrag: Bestag hat einen eigenen Maklervertrag entwickelt, der die kritischen Punkte (Provision, Nachwirkung, Kosten, Laufzeit) klar und fair regelt.
  • Anreizlogik prüfen: Bestag stellt passende Anreize über einen klaren Maklervertrag sicher. Der Bestag Vertrag beinhaltet klare klauseln zu Provision, Nachwirkung, Kosten und Laufzeit, zudem wird ein Verkauf zum Maximalpreis durch ein Bonus/Malus System für den Makler gefördert.

So wird aus dem Maklervertrag kein Risiko, sondern ein Werkzeug: Sie verstehen, was Sie unterschreiben, und Sie unterschreiben es mit dem richtigen Partner. Bestag hilft dabei, dass Eigentümer nicht unwissentlich „Ferraris verschenken“ – also grosse Beträge durch Intransparenz und schlechte Anreize verlieren, ohne es je zu merken.



Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Sie können uns jederzeit unverbindlich kontaktieren.



Buchcover Bestag

Neu veröffentlicht: Das Buch von Patrice Choffat (Unser CEO):

« Dürfen es 100'000 Franken mehr sein? Ihr Guide für den Immobilienverkauf zum Maximalpreis »

Im Buch werden alle Themen rund um den Immobilienverkauf behandelt.

🔗 Sichern Sie sich hier ein Exemplar zum reduzierten Preis von CHF 5.00 (inkl. Versand) 


Lesen Sie weiter  ...



FAQ - Maklervertrag in der Schweiz

Reicht ein Mustervertrag für einen Immobilienverkauf aus?

Reicht ein Mustervertrag für einen Immobilienverkauf aus? 

Ein Muster Maklervertrag eignet sich gut als Ausgangspunkt, um die wichtigsten Themen sichtbar zu machen, aber als finale Grundlage ist er selten ausreichend. Der Grund: Muster sind allgemein gehalten und berücksichtigen weder die Besonderheiten Ihrer Immobilie noch die konkrete Arbeitsweise des Maklers. Im besten Fall nutzen Sie das Muster als Checkliste, um gezielt Fragen zu stellen und Anpassungen zu verlangen.

Worauf Sie achten sollten:

  • Passt das Muster zur Art der Zusammenarbeit (Vermittlung vs. umfassendes Mandat)?
  • Sind Fälligkeit und Erfolg klar an den tatsächlichen Abschluss gebunden?
  • Gibt es Zusatzkosten, die im Muster nur vage erwähnt werden?
  • Ist die Laufzeit fair und ohne automatische Fallen?

Wenn Sie sich nur auf einen Mustervertrag verlassen, laufen Sie Gefahr, dass wichtige Details offen bleiben. Genau diese Details entscheiden oft über mehrere zehntausend Franken. Bestag empfiehlt, Muster nie einfach so zu nutzen, sondern immer einen Maklervergleich zu machen: Erst wenn klar ist, welcher Makler wirklich passt, lohnt es sich, den Vertrag präzise auf diese Zusammenarbeit zuzuschneiden.

Welche Klauseln sollten Eigentümer besonders kritisch prüfen?

Welche Klauseln sollten Eigentümer besonders kritisch prüfen? 

Bei einem Maklervertrag gibt es einige Klauseln, die überdurchschnittlich oft zu Konflikten führen. Eigentümer sollten diese Passagen nicht nur lesen, sondern aktiv hinterfragen und wenn nötig anpassen lassen. Entscheidend ist, dass die Klauseln verständlich, fair und in der Praxis überprüfbar sind.

Besonders kritisch sind typischerweise folgende Punkte:

  • Erfolgsklausel: Wann genau entsteht der Provisionsanspruch? (Nachweis vs. Abschluss)
  • Nachwirkung: Wie lange gilt die Provisionspflicht nach Vertragsende und für wen genau?
  • Zusatzkosten/Spesen: Gibt es Pauschalen oder unlimitierte Auslagen?
  • Exklusivität: Verbietet der Vertrag Eigenverkauf oder parallele Anbieter?
  • Kündigung/Verlängerung: automatische Verlängerung, lange Fristen, formale Hürden
  • Konventionalstrafen: Strafen bei „Umgehung“ oder vorzeitiger Kündigung
Praxis-Tipp: Markieren Sie jede Stelle, wo Worte wie „insbesondere“, „unter anderem“, „mitursächlich“ oder „nach Ermessen“ vorkommen. In einem Maklervertrag sind das häufig Signale für Interpretationsspielraum. Bestag unterstützt Eigentümer genau hier: nicht nur „juristisch korrekt“, sondern so, dass die Klauseln in der Realität fair und handhabbar bleiben. Das geschieht über einen von Bestag speziell für Eigentümer entwickelten Maklervertrag, welcher bei einer Zusammenarbeit mit Bestag zur Anwendung kommt.

Gibt es Unterschiede zwischen exklusiven und nicht exklusiven Maklerverträgen?

Gibt es Unterschiede zwischen exklusiven und nicht exklusiven Maklerverträgen? 

Ja und diese Unterschiede sind in der Praxis sehr relevant, weil sie Einfluss auf Verantwortlichkeit, Vermarktungsqualität und den gesamten Prozess haben. Ein Maklervertrag kann entweder exklusiv (Alleinauftrag) oder nicht exklusiv ausgestaltet sein. Entscheidend ist weniger das Label als die Frage: Wer ist wofür verbindlich zuständig – und welche Anreize entstehen dadurch?

Exklusiver Maklervertrag (Alleinauftrag):

  • Der Makler hat das alleinige Vermarktungsrecht und übernimmt die Hauptverantwortung.

  • Häufig investiert er mehr in Vorbereitung und Vermarktung (Dossier, Fotos, Kanäle, Käuferqualifikation), weil der Auftrag planbar ist.

  • Der Prozess ist meist klarer geführt, was sich positiv auf die Verhandlungsführung auswirken kann.

  • Wichtig: Exklusivität sollte immer mit fairer Kündbarkeit und klaren Leistungspflichten kombiniert werden, damit Sie nicht „gebunden“ sind, wenn die Leistung nicht stimmt.

Nicht exklusiver Vertrag:

  • Sie können parallel verkaufen oder mehrere Makler prüfen/einsetzen (je nach Formulierung).

  • Das kann Flexibilität schaffen, führt aber in der Praxis teils zu weniger Verbindlichkeit: Jeder rechnet damit, dass „ein anderer“ den Abschluss macht.

  • Risiko: Uneinheitliche Kommunikation am Markt, doppelte Ansprachen von Interessenten oder weniger Investition in Qualität.

Bei Bestag gilt als Faustregel: Wenn ein Makler ausgewählt wird, ist ein exklusiver Vertrag häufig sinnvoll, weil er klare Verantwortung schafft und den Prozess professionell steuerbar macht. Gleichzeitig wird Exklusivität nicht „blind“ empfohlen, sondern an Bedingungen geknüpft. Ein Maklervertrag sollte deshalb die Exklusivität glasklar definieren – insbesondere:

  • Kündigung und Laufzeit (keine Automatismen ohne Kontrolle)

  • Leistung des Maklers (konkret messbar: Massnahmen, Reporting, Zeitplan)

  • Provision & Fälligkeit (klarer Erfolgsbezug)

  • Nachwirkung (sauber begrenzt und an eine klare Interessentenliste gekoppelt)

So bleibt Exklusivität ein Vorteil, ohne dass Sie unnötige Risiken eingehen. 

Kann ein Maklervertrag in der Schweiz nachträglich angepasst werden?

Kann ein Maklervertrag in der Schweiz nachträglich angepasst werden? 

Grundsätzlich ja: Ein Maklervertrag kann in der Schweiz nachträglich angepasst werden, aber nur, wenn beide Parteien (Eigentümer und Makler) der Änderung zustimmen. Einseitig können Sie die Bedingungen in der Regel nicht einfach „umschreiben“. In der Praxis hängt es deshalb stark davon ab, wie kooperativ der Makler ist – und ob Sie Ihre Änderungswünsche sachlich begründen können.

Typische Punkte, die häufig nachverhandelt oder präzisiert werden (auch auf Basis eines Maklervertrag Schweiz Muster):

  • Laufzeit und Kündigungsfrist (z.B. kürzere Bindung, klarere Kündigungsmodalitäten)

  • Verlängerungsklauseln (Automatismen entfernen oder transparenter machen)

  • Provision / Fälligkeit (z.B. klarer Erfolgsbezug, Zeitpunkt der Fälligkeit)

  • Zusatzkosten und Spesen (Budgetdeckel, Freigabeprozesse, Transparenz)

  • Nachwirkung (klare Interessentenliste, angemessene Frist, saubere Kausalität)

  • Leistungspflichten (konkreter Vermarktungsplan, Reporting, Lead-Qualifikation)

Wichtig ist das Vorgehen: Statt „wir wollen ändern, weil es uns nicht passt“ funktioniert meistens besser ein faktenbasierter Ansatz, z.B. „Wir möchten den Vertrag präzisieren, damit Leistung, Reporting und Erfolgskriterien eindeutig sind.“ Wenn bereits Unzufriedenheit besteht, sollten Sie konkrete Beobachtungen dokumentieren (fehlende Reports, zu wenige qualifizierte Anfragen, unklare Preisstrategie, geringe Aktivität). Das erhöht die Chance, dass der Makler Anpassungen akzeptiert – oder dass Sie zumindest fair kündigen können.

Wie hilft Bestag Eigentümern, den richtigen Maklervertrag zu wählen?

Wie hilft Bestag Eigentümern, den richtigen Maklervertrag zu wählen? 

Bestag ist kein Makler, sondern Bestag ist eine unabhängige Beratung und hilft dabei den Vergleichs- und Entscheidungsprozess bei der Auswahl des Maklers zu strukturieren Zudem fungiert Bestag als neutraler Berater und Begleiter für den gesamten Verkaufsprozess und zielt darauf ab den Netto-Erlös der Verkäuferschaft zu maximieren.

Statt einen einzelnen Vertrag zu übernehmen, werden:

  • Mehrere Maklerstrategien verglichen
  • Mit einem Bestag Eigenen Maklervertrag dafür gesorgt, dass dieser korrekt und fair aufgestellt ist
  • Leistungsversprechen der Makler bewertet
  • Preisstrategien der Makler hinterfragt

So wird aus dem Maklervertrag keine Formalität, sondern eine fundierte Entscheidung mit klaren Anreizen, messbaren Leistungen und strategischer Ausrichtung. Das führt zu weniger Risiko, mehr Transparenz und besseren Chancen auf einen höheren Verkaufserlös.