In einer Erbengemeinschaft müssen wichtige Entscheide einstimmig getroffen werden. Bereits ein einzelner Erbe kann den Verkauf blockieren, wenn er den Preis für zu tief hält oder die Immobilie selbst übernehmen möchte.
Möchte ein Erbe die Liegenschaft behalten, prallen unterschiedliche Interessen aufeinander. Die übrigen Erben möchten einen möglichst hohen Erlös erzielen, während der übernehmende Erbe möglichst wenig bezahlen möchte. Nicht selten werden deshalb eigene Schätzungen oder Gegengutachten eingeholt. Das führt jedoch häufig nicht zu einer Einigung, sondern zu weiteren Diskussionen oder zu Streit.
Den Markt den Preis bestimmen lassen
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Markt den Wert bestimmen zu lassen. Denn am Ende entscheidet nicht eine Schätzung, sondern was ein zahlungsbereiter Käufer tatsächlich zu bezahlen bereit ist. Genau deshalb empfiehlt Bestag bei strittigen Übernahmen einen strukturierten Verkaufsprozess mit Vorkaufsrecht.
Bestag bietet die Immobilie am freien Markt an. Aus der eigenen Transaktionsdatenbank werden die drei geeignetsten regionalen Makler ausgewählt, die in einem Beauty Contest gegeneinander antreten.
Ein Bonus-Malus-Vertrag sorgt dafür, dass alle auf den höchstmöglichen Verkaufspreis hinarbeiten. Der Erbe, der die Immobilie übernehmen möchte, erhält ein Vorkaufsrecht und kann die Liegenschaft zum höchsten tatsächlich erzielten Kaufangebot übernehmen.
Der Preis basiert damit auf realen Kaufangeboten – und jeder Erbe erhält seinen fairen Anteil in Franken. Die Diskussion darüber, was die Immobilie «eigentlich» wert wäre, verliert damit ihre Bedeutung.

