Sie denken darüber
nach, mit Bestag zu
verkaufen?
Fragen über Angebot und Preise beantworten wir gerne auch im Gespräch oder per E-Mail. Kostenlos und unverbindlich
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Bestag funktioniert am besten für Objekte, die sich hedonisch bewerten lassen – also Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Das hedonische Bewertungsmodell vergleicht Ihre Immobilie mit tatsächlich erzielten Verkaufspreisen ähnlicher Objekte. Dafür braucht es genügend Vergleichsdaten.Bei Spezialobjekten – Bauernhöfe, Maiensässe, Rustici oder Objekte mit grossen Baulandreserven – ist das hedonische Verfahren eingeschränkt oder gar nicht einsetzbar, weil es zu wenig Vergleichstransaktionen gibt. In solchen Fällen ist die Expertise der lokal verankerten Makler umso wichtiger – und genau diese identifiziert Bestag algorithmisch.
Ja, und gerade bei Scheidungen ist Bestag besonders wertvoll. Das typische Problem: In einer Scheidung hat der Partner, der die Immobilie behalten will, Interesse an einem tiefen Marktwert (geringe Ausgleichszahlung). Der andere will einen hohen Marktwert. Beide beauftragen «ihren» Experten, der dann Schätzungen liefert, die zum jeweiligen Auftraggeber passen. Die Differenz beträgt nicht selten einen sechsstelligen Betrag.Bestag löst dieses Problem: Fünf unabhängige Bewertungen – zwei hedonische Modelle plus drei Maklerschätzungen – ergeben eine belastbare Bandbreite, auf die sich beide Parteien stützen können. Keine Seite kann einer einzelnen «Gefälligkeitsbewertung» vertrauen müssen.Es existiert auch eine Lösung mit Vorkaufsrecht: Die Immobilie wird am Markt angeboten, und wer sie behalten will, kann sie zum höchsten Fremdgebot übernehmen. Beide Parteien haben erstmals seit Beginn der Trennung ein gemeinsames Interesse – den höchstmöglichen Preis.
Die Bewertung ist der Einstieg in den Bestag-Prozess. Sie beginnen mit einer kostenlosen Online-Bewertung auf bestag.ch. Die detaillierte Bewertung mit fünf Quellen ist Teil des Gesamtpakets. Im Gespräch mit Bestag können Sie klären, ob Sie nur eine Orientierung brauchen oder den vollen Verkaufsprozess wollen.
Bestag erfasst fortlaufend alle Inserate von Häusern und Eigentumswohnungen auf den Schweizer Verkaufsportalen. Daraus wird ein Profil jedes Maklers abgeleitet. Der Algorithmus bewertet 15 Kriterien, darunter: Wie schnell verkauft ein Makler seine Objekte? Wie oft muss er Preise reduzieren? Wie liegen seine Quadratmeterpreise im Vergleich zum lokalen Durchschnitt? Wie oft kann ein Makler eine Liegenschaft nicht verkaufen, und taucht sie kurz darauf mit einem anderen Agenten wieder auf? Zudem gibt es den «Portfolio Fit»: Makler, die bereits Liegenschaften vermarktet haben, die Ihrem Objekt ähnlich sind – in Art, Lage und Preisklasse – werden bevorzugt.Das Ergebnis: Bestag schlägt Ihnen nicht irgendeinen Makler vor, sondern die drei, die in Ihrer Region bei Ihrem Objekttyp nachweislich die besten Ergebnisse erzielt haben.
Ein Selbstverkauf kann sinnvoll sein – aber nur unter sehr spezifischen Bedingungen. Konkret: Sie verkaufen eine Eigentumswohnung in einer Überbauung, in der kürzlich mehrere identische Wohnungen verkauft wurden, und Sie kennen die exakten erzielten Quadratmeterpreise.In allen anderen Fällen – Einfamilienhäuser, individuelle Objekte, Lagen mit wenigen Vergleichstransaktionen – fehlt Ihnen als Privatperson schlicht die Marktkenntnis, um den richtigen Preis zu treffen. Setzen Sie zu hoch an, «verbrennt» Ihr Objekt. Setzen Sie zu tief an, verschenken Sie sechsstellige Beträge, ohne es zu merken. Selbst nach Abzug der Provision fahren fast alle Verkäufer mit einem professionellen Makler besser als im Alleingang. Auch als Selbstverkäufer können Sie die Bestag-Bewertung nutzen, um zumindest den Marktwert Ihrer Liegenschaft fundiert einzuschätzen.
Nein. Bestag ist kein Makler und verkauft keine Immobilien. Bestag ist ein unabhängiger Vermittler zwischen Ihnen als Verkäufer und den besten Maklern in Ihrer Region. Die Rolle von Bestag lässt sich am besten mit einem Personalvermittler vergleichen: Bestag findet den für Ihre Liegenschaft am besten geeigneten Makler – aus dem gesamten Schweizer Markt von rund 7'000 aktiven Agenten. Bestag identifiziert die drei erfolgreichsten Makler für Ihr Objekt, organisiert die Bewertung durch fünf verschiedene Quellen und erstellt einen Maklervertrag, der Ihre Interessen schützt. Sie entscheiden danach selbst, welchen der drei Makler Sie beauftragen. Bestag begleitet Sie anschliessend weiterhin als Kontrollinstanz während des gesamten Verkaufsprozesses.
Bei Luxus-/Liebhaberobjekten ist die Zahl der potentiellen Käufer sehr gering, die Vermarktung dauert oft über zwölf Monate, und die Ansprüche sind hoch. Das hedonische Bewertungsmodell stösst hier an Grenzen. Dennoch: Die Makler-Identifikation durch Bestags Algorithmus – wer hat in Ihrer Region Luxusobjekte erfolgreich vermarktet – ist gerade hier wertvoll. Die Details klären Sie am besten im persönlichen Gespräch mit Bestag.
Ja. Das Grundproblem: Alle im Grundbuch eingetragenen Besitzer haben ein Vetorecht. Einer will schnell verkaufen, einer will die Immobilie in der Familie behalten, ein dritter findet den Preis zu tief. Es kommt zu Blockaden und Streit – manchmal über Jahre.Bestag bietet dafür eine neutrale Grundlage: Die fünf Bewertungen schaffen Klarheit über den tatsächlichen Marktwert. Kein Erbe kann behaupten, das Haus sei viel mehr oder viel weniger wert, wenn fünf unabhängige Quellen in eine ähnliche Richtung zeigen. Das Buch empfiehlt zudem das Vorkaufsrecht-Modell: Die Immobilie wird am Markt angeboten, und jedes Familienmitglied kann sie zum höchsten Fremdgebot übernehmen. In der Praxis hat in all den Jahren nie ein Familienmitglied von der Vorkaufsklausel Gebrauch gemacht. Denn ohne Abschlag zum Marktwert lohnt es sich für die meisten nicht.
Ja, beides. Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Makler unzufrieden sind: Gemäss Schweizer Obligationenrecht Art. 404 können Sie einen Maklervertrag jederzeit kündigen. Sie sind nie dauerhaft gebunden – egal was der Vertrag sagt. Wenn Ihr Objekt schon «verbrannt» ist – also zu lange auf einem Portal stand und eventuell Preisreduktionen erfahren hat: Das Buch rät klar, die Immobilie vorübergehend vom Markt zu nehmen, eine Vermarktungspause einzulegen und dann mit einem neuen, seriösen Makler und einem realistischen Startpreis neu zu beginnen. Genau hier setzt Bestag an: Bestag findet den richtigen neuen Makler für Ihre Liegenschaft und sorgt mit dem Bonus-Malus-System dafür, dass der Startpreis diesmal realistisch angesetzt wird.
Bestag ist auf Immobilienverkäufer spezialisiert. Das gesamte Modell – Maklerauswahl, Bewertung, Bonus-Malus – ist darauf ausgerichtet, dass Verkäufer den höchstmöglichen Preis erzielen. Für Käufer bietet Bestag dieses Modell nicht an.
Ältere, unsanierte Häuser mit grossen Gärten ziehen Projektentwickler an, die das bestehende Objekt abreissen und durch einen Neubau ersetzen wollen. Diese Käufer brauchen zuerst eine Baubewilligung – das dauert Monate bis Jahre. Deshalb präferieren sie Terminkäufe, bei denen ein Teil des Kaufpreises auf ein Sperrkonto geht. Das erfordert spezifische Erfahrung seitens des Maklers. Bestags Algorithmus berücksichtigt den Portfolio-Fit – wenn Makler in Ihrer Region solche Transaktionen erfolgreich abgeschlossen haben, werden sie vorgeschlagen.
Der Algorithmus ist agnostisch – er bewertet Makler nach Leistung, nicht nach Firmengrösse. Wenn ein grosser Kettenmakler in Ihrer Region für Ihren Objekttyp die besten Ergebnisse erzielt, wird er vorgeschlagen. Genauso wie ein lokales Einmann-Büro, wenn dessen Verkaufsleistung besser ist. Entscheidend sind die 15 Kriterien, nicht der Name.
Ja. Bestag hat Büros in Zürich, Bern und Préverenges (VD) und ist mit regionalen Telefonnummern von St. Gallen über Luzern, Basel, Bern, Fribourg, Neuenburg, Genf, Waadt und Wallis bis Chur erreichbar. Die Website ist auf Deutsch, Französisch und Englisch verfügbar.
Ja. Die detaillierten hedonischen Bewertungen berücksichtigen rund 40 Datenpunkte – darunter Zustand, Ausbaustandard und Instandhaltungsniveau. Ein Haus mit Investitionsstau wird entsprechend tiefer bewertet als ein vergleichbares saniertes Objekt. Zudem kennen lokal erfahrene Makler den Markt: Sie wissen, welchen Abschlag Käufer für unsanierte Objekte erwarten und ob es allenfalls Projektentwickler gibt, die am Grundstück interessiert sind.
Ein diskreter Verkauf ohne öffentliches Inserat kann für bestimmte Verkäufer wichtig sein – bei Scheidungen, prominenten Eigentümern oder in kleinen Gemeinden, wo Nachbarn es nicht erfahren sollen. Das Bestag-Modell basiert zwar auf der öffentlichen Vermarktung über Portale, aber erfahrene Makler haben Interessentenlisten und können Objekte auch diskret platzieren. Ob das für Ihr Objekt sinnvoll ist, klären Sie am besten direkt mit Bestag – denn ein diskreter Verkauf reduziert die Zahl der Interessenten und kann damit den erzielbaren Preis senken. Das ist ein bewusster Tradeoff.
Ein guter Makler führt die Preisverhandlung für Sie – Sie haben keinen direkten Kontakt zum Käufer und können nicht unter Druck gesetzt werden. Der Makler muss stets mit Ihnen Rücksprache nehmen und kann nicht eigenmächtig entscheiden. So behalten Sie das Heft in der Hand.Das Besondere am Bestag-Modell: Durch das Bonus-Malus-System hat der Makler einen echten finanziellen Anreiz, für Sie hart zu verhandeln. Jeder zusätzliche Franken, den er über dem Schätzwert herausholt, erhöht seine Provision. Dazu kommt: Bestag bleibt als Kontrollinstanz involviert. Wenn der Makler plötzlich sagt, der Preis müsse gesenkt werden, können Sie sich bei Bestag rückversichern, ob das stimmt oder ob der Makler einfach schnell abschliessen will.
Das ist eine verständliche Reaktion. Bestag ist keine Firma, die TV-Werbung schaltet – aber sie ist in der Schweizer Immobilienbranche etabliert. Das Unternehmen wurde von Patrice Choffat gegründet und hat seinen Sitz in Zürich mit Büros in Bern und Préverenges. Bestag wurde in zahlreichen Schweizer Medien vorgestellt – darunter Le Temps, RTS, Bilan, 24 heures, Swissquote, AGEFI, CNN Money Switzerland und Immoday. Das Vorwort des Bestag-Buchs wurde von Prof. Dr. Thomas Richter geschrieben, dem Leiter der Fachstelle Real Estate Management an der ZHAW. Auf Google hat Bestag ein Rating von 4.9 von 5.0 – diese Bewertungen sind öffentlich einsehbar. Bestag hat bereits mehrere Hundert Immobilienverkäufe begleitet. Zudem empfehlen professionelle Marktakteure wie Anwälte und Treuhänder die Dienstleistung. Das alles kann man nachprüfen – nichts davon muss man Bestag glauben.
Es gibt vier klassische Situationen – Erbschaft, Scheidung, Familiengründung, Verkleinerung – und in jeder analysiert das Buch die steuerlichen und finanziellen Konsequenzen von Vermietung vs. Verkauf.Die Kernbotschaft: Mieteinnahmen müssen als Einkommen versteuert werden. Dazu kommen Verwaltungskosten, Instandhaltungsrückstellungen und das Risiko von Klimaschutzauflagen. Die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf ist dagegen oft günstiger – und entfällt sogar ganz, wenn der Erlös in einen Erstwohnsitz reinvestiert wird. Bestag kann Sie in diesem Erstgespräch beraten und Ihnen helfen, die Entscheidung auf Basis von Zahlen statt Bauchgefühl zu treffen.
Beides. Bestag begleitet Sie durch den Bewertungs- und Auswahlprozess. Sobald Sie sich für einen Makler entschieden haben, ist dieser Ihr operativer Partner für die Vermarktung und Verhandlung. Aber Bestag bleibt als Kontrollinstanz im Hintergrund – Sie haben also zwei Ansprechpartner, die sich gegenseitig kontrollieren.
Ja, und gerade dann ist der bestmögliche Verkaufspreis besonders wichtig. In der Schweiz amortisieren viele Eigentümer nur die zweite Hypothek. Deshalb lasten beim Verkauf oft noch hohe Schulden auf der Liegenschaft. Ihnen bleibt nur die Differenz zwischen Verkaufspreis und Hypothek. Bei einem Verkaufspreis von 1,22 Mio. statt 1 Mio. – bei einer Hypothek von 720'000 – ist das der Unterschied zwischen 500'000 und 280'000 Franken frei verfügbarem Eigenkapital. Kleine Unterschiede im Verkaufspreis erzeugen riesige Schwankungen in dem, was Ihnen bleibt.
Die fünf Bewertungen sind ein zentrales Ergebnis des Bestag-Prozesses. Sie dienen als belastbare Grundlage für Ihre Preisentscheidung – und können auch Dritten vorgelegt werden: der Bank, dem Notar, der Erbengemeinschaft oder dem Ex-Partner. Das ist besonders wertvoll in Konfliktsituationen, wo eine einzelne Bewertung als parteiisch empfunden werden kann.
Ja. Anders als wenn Sie einen Makler allein beauftragen, steht Ihnen mit Bestag eine neutrale zweite Meinung zur Seite. Wenn der Makler nach Monaten sagt, der Preis müsse gesenkt werden, können Sie sich bei Bestag rückversichern. Wenn der Makler wenig Engagement zeigt, haben Sie einen Ansprechpartner, der Druck machen kann. Sie stehen dem Makler nicht allein gegenüber – und genau das ist der Punkt. Letztlich sind Sie als Eigentümer verantwortlich, Ihre Interessen zu wahren. Bestag hilft Ihnen dabei.
Ja. Die drei Makler besichtigen Ihre Immobilie einzeln, erstellen jeweils eine Bewertung und präsentieren Ihnen ihre Vermarktungsstrategie. Sie lernen alle drei persönlich kennen – Kompetenz, Auftreten, Chemie. Danach entscheiden Sie, welcher Makler den Auftrag bekommt. Bestag empfiehlt nur, entscheidet nicht. Die volle Entscheidungshoheit über Makler, Preis und Strategie liegt bei Ihnen.
Richtig. Im Normalfall bekommen Sie eine einzige Schätzung – entweder eine grobe Online-Bewertung mit einer Spanne von mehreren Hunderttausend Franken oder eine Maklerschätzung, die möglicherweise zu hoch ist, um den Auftrag zu bekommen. Bei Bestag erhalten Sie zwei detaillierte hedonische Bewertungen von Wüest Partner und IAZI – den beiden führenden Anbietern, die auch von Banken genutzt werden. Dazu kommen drei Maklerschätzungen von den algorithmisch ausgewählten Top-Agenten. Aus diesen fünf Werten ergibt sich eine belastbare Bandbreite. Sicherlich stimmen nicht alle fünf exakt überein – aber genau das ist der Wert: Sie sehen, wo die Meinungen konvergieren, und können Ausreisser erkennen. So erhalten Sie die zuverlässigste Immobilienbewertung in der Schweiz.
Ja.Die SMK-Standardverträge (Schweizer Maklerkammer) sind keine «Goldstandards», sondern Schriftstücke, die zugunsten der Makler abgefasst sind. Deren Interessen sind teilweise konträr zu Ihren Interessen als Verkäufer. Bestag hat deshalb einen eigenen Vertrag formuliert, der Ihre Interessen schützt – fair für beide Seiten, aber nicht einseitig zugunsten des Maklers.
Ja. Wir warnen ausdrücklich vor Bieterverfahren ohne sorgfältige Bewertung und Preisstrategie. Die Chancen, auf diesem Weg den bestmöglichen Preis für eine gewöhnliche Immobilie zu erzielen, seien «äusserst gering». Manche Fixpreismakler setzen Bieterverfahren ein, um schnell Abschlüsse zu generieren – oft zu Lasten der Verkäufer. Bestag berät Sie, ob ein Bieterverfahren in Ihrem spezifischen Fall sinnvoll ist oder nicht.
Ja. Wir empfehlen explizit die Vorkaufsklausel als fairste Lösung für innerfamiliäre Verkäufe – sowohl bei Erbschaften als auch bei Verkäufen zu Lebzeiten. Die Immobilie wird am Markt angeboten, und Familienmitglieder können sie zum höchsten Fremdgebot übernehmen. So wird niemand übervorteilt und der Familienfrieden bleibt erhalten.
Ja. Im Bestag-Vertrag verpflichtet sich der Makler, ausschliesslich in Ihrem Interesse als Verkäufer zu agieren und keine Provision vom Käufer zu nehmen. Das ist in Ihrem Interesse – denn ein Makler, der auch vom Käufer kassiert, hat einen Interessenkonflikt.
Richtig. Bestag hat den Vertrag mit dem Bonus-Malus-System formuliert. Sie müssen nicht mit dem Makler über ein leistungsabhängiges Honorar verhandeln – das ist bereits Standard im Bestag-Modell. Der Makler akzeptiert diesen Vertrag als Bedingung für den Auftrag. Dass er ihn akzeptiert, zeigt: Er ist sicher, den bestmöglichen Preis erzielen zu können.
Ja. Das ist der Kern des Bestag-Modells. Im klassischen Maklervertrag bekommt der Agent seine Provision, sobald er irgendeinen Käufer findet – egal zu welchem Preis. Sein Anreiz ist, schnell abzuschliessen, nicht den besten Preis zu erzielen. Denn ob er 6 Monate länger verhandelt, um 100'000 Franken mehr rauszuholen, bringt ihm bei 3% Provision nur 3'000 Franken mehr – in derselben Zeit kann er eine andere Immobilie verkaufen und 30'000 Franken verdienen. Das Bonus-Malus dreht diesen Anreiz um: Verkauft der Makler über dem Schätzwert, bekommt er z.B. 15% des Mehrerlöses als Bonus. Verkauft er darunter, werden ihm 15% des Mindererlöses von der Provision abgezogen. Bei einem Schätzwert von 1 Mio. und einem Verkauf für 1,1 Mio. steigt die Provision von 30'000 auf 45'000 Franken. Bei einem Verkauf für nur 900'000 sinkt sie auf 15'000. Der Makler hat also einen fünfstelligen Grund, hart zu verhandeln und den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Ja. Statt dass ein Makler sich bei Ihnen meldet und Sie überzeugen muss, drehen sich die Rollen um: Drei vorqualifizierte Top-Agenten präsentieren sich bei Ihnen. Jeder weiss, dass er gegen zwei Konkurrenten antritt. Das verändert die Dynamik fundamental – der Makler muss Sie überzeugen, nicht umgekehrt.
Genau. Das ist ein cleveres Anreizdesign. Jeder der drei Makler weiss, dass zwei Konkurrenten dieselbe Immobilie bewerten. Das erzeugt zwei gegenläufige Kräfte: Gegen Überbewertung: Ohne Bonus-Malus würde jeder Makler möglichst hoch bewerten, um den Auftrag zu bekommen. Aber das Bonus-Malus bestraft das: Wer auf 1,1 Mio. schätzt und dann nur für 950'000 verkauft, verliert bei 15% Malus einen grossen Teil seiner Provision. Also schätzt er realistisch. Gegen Unterbewertung: Wer deutlich tiefer schätzt als die zwei Mitbewerber, fällt auf und bekommt den Auftrag nicht. Also drückt auch hier kein Makler den Preis künstlich nach unten, um sich die Arbeit leicht zu machen. Das Ergebnis: Die drei Schätzungen konvergieren zum tatsächlichen Marktwert – nicht weil die Makler ehrlich sein wollen, sondern weil die Anreizstruktur Unehrlichkeit in beide Richtungen bestraft.
Drei Tricks, die Makler regelmässig anwenden: Der Überbewertungs-Trick: Der Makler nennt Ihnen einen zu hohen Schätzwert, um den Auftrag zu bekommen. Monate später sagt er, der Markt habe gedreht und Sie müssten den Preis senken. Sie verkaufen am Ende unter dem tatsächlichen Wert. Der Unterbewertungs-Trick: Der Makler bewertet Ihre Liegenschaft zu tief, inseriert sie leicht darüber und verkauft schnell. Er kassiert die Provision und Sie verlieren, ohne es je zu erfahren. Der Faulheits-Trick: Der Makler sammelt alle Besichtigungen an einem Nachmittag, gibt sich wenig Mühe und wartet, bis Sie nervös werden und ein tiefes Angebot akzeptieren. Das Bestag-Modell hebelt alle drei aus: Die fünf Bewertungen verhindern Über- und Unterbewertung. Das Bonus-Malus bestraft Faulheit finanziell. Und Bestag als Kontrollinstanz erkennt, wenn ein Makler sich nicht anstrengt.
Ja. Die Standard-Verträge – meist von der Schweizer Maklerkammer formuliert – sind zugunsten der Makler abgefasst. Konkret warnen wir vor: Die Mindestpreisklausel: Der Vertrag fixiert einen Mindestpreis, der deutlich unter dem Schätzwert liegt. Der Makler hat Anspruch auf Provision, sobald er einen Käufer zu diesem tiefen Preis findet. Der «Zielpreis» ist nur Dekoration. Die Provision-ohne-Verkauf-Klausel: «Wird ein Käufer vorgestellt, jedoch abgelehnt, ist die Provision dennoch fällig.» Sie müssten zahlen, selbst wenn der Käufer nur einen Bruchteil des Schätzwerts bietet. Die überhöhte Kündigungspauschale: Fixe Summen von 4'000 oder gar 5'000 Franken, die Sie abschrecken sollen, den Vertrag zu kündigen. Bestag hat deshalb einen eigenen Vertrag entwickelt. Der Agent erhält sein Honorar nur bei Verkaufsabschluss. Keine Mindestpreisklausel, keine Provision ohne Ergebnis, keine überhöhten Pauschalen.
Ja. Bestag erfasst fortlaufend alle Inserate auf den Schweizer Immobilienportalen und erstellt daraus ein datenbasiertes Profil jedes Maklers. Die 15 Kriterien umfassen unter anderem: erzielte Preise im Vergleich zum Regionsdurchschnitt, Insertionsdauer, Häufigkeit von Preisreduktionen, Portfolio-Fit (vergleichbare Objekte), Abbruchquote (wie oft ein Makler ein Objekt nicht verkaufen kann). Das ist keine subjektive Empfehlung eines Bekannten – es ist eine datengestützte Analyse des gesamten Schweizer Maklermarktes.
Ja. Schweizer Obligationenrecht Art. 404 Abs. 1: «Der Auftrag kann von jedem Teile jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.» Maklerverträge mit fixer Laufzeit und automatischer Verlängerung sind automatisch nichtig. Sie müssen bei Kündigung nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstatten – Inserate, Fotograf. Eine pauschale Summe über mehrere Tausend Franken kann der Makler nicht verlangen.
Ja, und das ist entscheidend. Ein zu aggressiver Bonus-Malus kann den Makler demotivieren statt motivieren. Zwei Fallbeispiele:Bei einer Standardwohnung, wo alle fünf Bewertungen eng beieinander liegen (z.B. 900'000–950'000), kann ein Bonus-Malus von 20% gesetzt werden. Die Wahrscheinlichkeit einer grossen Abweichung ist gering.Bei einem alten Haus mit Bewertungen zwischen 2 und 3 Mio. ist ein Bonus-Malus von nur 8% angemessener. Bei 15% und einem Verkauf deutlich unter dem Schätzwert würde die Provision so stark schrumpfen, dass der Makler innerlich kündigt und sich lieber anderen Kunden zuwendet. Er sagt zwar weiterhin, er sei motiviert – aber er ist es längst nicht mehr. Und bis der Verkäufer das merkt, vergehen Monate.Die richtige Kalibrierung – das ist die Spezialität von Bestag.
Ja. Der Algorithmus vergleicht die Quadratmeterpreise, zu denen ein Makler inseriert, mit dem lokalen Durchschnitt. Liegt ein Makler systematisch darunter, deutet das auf Unterbewertung hin – oft bei Firmen, die bei der Akquise aggressiv auftreten und Zugeständnisse bei der Provision machen. Solche Agenten werden aussortiert.
Wir empfehlen Home Staging für unmöblierte Objekte, raten aber bei Renovationen zur Zurückhaltung: Streichen lohnt sich in der Regel, grössere Renovationen weniger – ausser bei einer Gesamtsanierung. Diese Einschätzung bekommen Sie im Gespräch mit Bestag und den drei Maklern.
Die Empfehlung eines einzelnen Maklers – egal ob sie von Ihrem Anwalt, Treuhänder, Freund oder Bekannten kommt – ist gut gemeint, aber sie bietet Ihnen keinen Schutz. Keiner dieser Ratgeber kann beurteilen, ob dieser Makler wirklich der beste für Ihre spezifische Immobilie ist. Und keiner weiss, ob der Makler den Angebotspreis zu tief ansetzt, um schnell abzuschliessen. Was Ihnen ein einzelner empfohlener Makler nicht bietet: Er hat keinen Wettbewerb, der ihn zu einer ehrlichen Bewertung zwingt. Kein Bonus-Malus, das ihn bestraft, wenn er unter dem Schätzwert verkauft. Keinen Vergleich mit zwei anderen Agenten, die dieselbe Liegenschaft bewerten. Keinen Vertrag, der Sie vor Mindestpreisklauseln, Provisionsansprüchen ohne Verkauf und überhöhten Kündigungspauschalen schützt. Ein Beispiel: Der Neffe bewertet Ihre Wohnung auf 900'000, verkauft sie für 930'000 und sagt: «Ich habe 30'000 mehr geholt als der Schätzwert.» In Wahrheit ist die Wohnung eine Million wert. Sie verlieren 70'000 Franken – und erfahren es nie. Genau das ist es, was Sie verpassen: die Sicherheit, dass Ihre Immobilie nicht unter Wert verkauft wird.
Fragen Sie Ihren eigenen Berater – wenn er Bestag nicht kennt, kann er sich auf der Website oder im Buch informieren. Und bedenken Sie: Wir warnen auch davor, blind auf Empfehlungen von Anwälten und Treuhändern zu vertrauen – denn keiner von ihnen kann beurteilen, ob ein bestimmter Makler der ideale Partner für Ihre spezifische Immobilie ist.
Die zwei hedonischen Bewertungen von Wüest Partner und IAZI – die Sie über Bestag erhalten – sind exakt die Modelle, die Banken selbst zur Immobilienbewertung verwenden. Eine Bank wird diese Bewertungen als belastbare Grundlage akzeptieren.
Prof. Dr. Thomas Richter, Leiter der Fachstelle Real Estate Management & Finance an der ZHAW School of Management and Law, hat das Vorwort geschrieben. Er bestätigt darin: «Die akademische Forschung hat gezeigt, dass die Wahl des Maklers eine entscheidende Rolle spielt und dass klassische Maklerverträge nicht immer optimale Anreize bieten.» Der Professor verkauft nichts und hat kein finanzielles Interesse an Bestag. Er bestätigt als unabhängiger Akademiker, dass das Anreizproblem real ist und dass die Lösung – Wettbewerb plus leistungsbasierte Vergütung – ökonomisch fundiert ist.
Patrice Choffat ist der Gründer von Bestag. Seine Motivation: Ein Freund hätte beinahe seine Immobilie weit unter Wert verkauft, weil der Makler seine Arbeit nicht korrekt machte. Choffat erkannte daraufhin, dass die Anreizstruktur im Maklermarkt systematisch gegen die Verkäufer arbeitet – und gründete Bestag, um das zu ändern. Sein Hintergrund liegt in der Datenanalyse und im Immobilienverkauf.
Der Maklerberuf in der Schweiz ist nicht reguliert – und Bestag ist kein Makler, sondern ein Vermittler. Bestag ist als AG im Handelsregister eingetragen. Die Partnerschaften mit Wüest Partner und IAZI zeigen, dass Bestag mit den renommiertesten Bewertungsanbietern der Branche zusammenarbeitet.
Bestag finanziert sich aus zwei Quellen: einem tiefen Pauschalbetrag vom Verkäufer für die Bewertungsdienstleistung und einem Anteil an der Maklerprovision. Dieser Anteil is deutlich geringer als die bis zu 50%, die manche Maklervergleichsportale verlangen. Ihre Gesamtkosten sind nicht höher als bei einer klassischen Vermarktung, der Erlös aber deutlich höher.
Weil das Modell gegen die Eigeninteressen der Makler arbeitet. Ein Makler will möglichst viel Provision in minimaler Zeit verdienen. Das Bonus-Malus-System zwingt ihn, härter zu arbeiten. Der Wettbewerb mit zwei Konkurrenten nimmt ihm die Sicherheit, den Auftrag automatisch zu bekommen. Und der Bestag-Vertrag streicht ihm die Klauseln, die ihn sonst absichern. Kein Makler würde dieses System freiwillig einführen – es braucht einen unabhängigen Dritten wie Bestag, um es durchzusetzen. Dass die Makler trotzdem mitmachen, liegt daran, dass sie über Bestag zusätzliche Kunden erhalten und der Grossteil der Provision bei ihnen verbleibt.
Ja. Bestag zeigt auf der Website Logos von: Le Temps, RTS, 24 heures, Tribune de Genève, Bilan, AGEFI, Swissquote, Immoday, PME Magazine, CNN Money Switzerland, Allnews, Le Monde Économique. Bestag hat zudem einen Real Estate Award erhalten. Diese Berichte sind unabhängig – Bestag kann nicht beeinflussen, was Journalisten schreiben.
Wir gehören keiner Gruppe an und müssen weder Hypotheken von einer Bank-Muttergesellschaft verkaufen, noch Lebensversicherungen oder Pensionslösungen. Bestag ist im Handelsregister eingetragen als Bestag Vermittlung SA (CHE-432.073.399) – Sie können das selbst prüfen.
Jede Person darf in der Schweiz als Makler tätig werden – ohne Ausbildung, ohne Prüfung, ohne Lizenz. Es gibt freiwillige Ausbildungen, aber keine Pflicht. Das bedeutet für Sie: Sie können nicht davon ausgehen, dass jeder Makler kompetent ist. Sie müssen selbst prüfen, ob ein Agent ausgebildet ist und Referenzen vorweisen kann. Oder Sie lassen Bestags Algorithmus diese Prüfung für Sie erledigen – anhand von Leistungsdaten statt Selbstaussagen.
In diesen Fällen stösst unser Modell an Grenzen: bei Spezialobjekten mit wenigen Vergleichsdaten, bei Luxusliegenschaften mit extrem geringer Käuferzahl, bei einem zu aggressiv gesetzten Bonus-Malus, der den Makler demotiviert.
Bei Erbengemeinschaften: Alle im Grundbuch eingetragenen Besitzer haben ein Vetorecht. Ohne die Zustimmung aller kann nicht verkauft werden. Bestag kann hier als neutrale Instanz dienen, die alle Parteien an einen Tisch bringt. Bei Paaren: Beide Partner müssen den Verkauf mittragen – doch die Bewertung können Sie auch allein starten, um eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Alle unsere Analysen deuten darauf hin, dass man mit Bestags Unterstützung einen um fünf bis sieben Prozent höheren Erlös beim Verkauf seiner Liegenschaft realisiert. Die Zahl basiert auf den internen Daten von Bestag – dem Vergleich der erzielten Verkaufspreise mit den hedonischen Bewertungen und dem Marktdurchschnitt. Bei einer Immobilie von 1 Mio. sind 5–7% gleich 50'000–70'000 Franken.
Das Bestag-Geschäftsmodell ist so aufgebaut, dass Bestag immer und ausschliesslich von der Verkäuferin bezahlt wird. Sie erhalten zwei Rechnungen: eine von Bestag und eine vom Makler. Der Bestag-Anteil wird vom Makler direkt von seiner Provision abgezogen. Bestag gehört keiner Banken- oder Versicherungsgruppe an, verkauft keine Hypotheken, keine Versicherungen, keine anderen Produkte. Diese strukturelle Unabhängigkeit ist der Grund, warum Bestag neutral beraten kann. Es gibt keinen versteckten Geldfluss.
Ja. Die Google-Bewertungen sind öffentlich einsehbar unter dem Eintrag «Bestag Zürich» auf Google Maps. Sie können jede einzelne Bewertung selbst lesen und prüfen, ob es sich um echte Kunden handelt.
Wir warnen explizit vor Fixpreismaklern: «Der Makler, der sich mit einem Pauschalhonorar begnügt, wird nicht so viel Energie und Zeit in den Verkauf Ihrer Liegenschaft investieren.» Hat er bereits einen Käufer, wird er keinen weiteren Besichtigungstermin vereinbaren – auch wenn ein anderer Käufer mehr gezahlt hätte. Denn sein Honorar bleibt gleich. Das Bonus-Malus macht den entscheidenden Unterschied: Der Makler verdient mehr, wenn er mehr für Sie rausholt. Ein Fixpreismakler verdient immer gleich – egal ob er 100'000 unter oder über Wert verkauft.
Bei Standard-Liegenschaften übernimmt der Makler diese Kosten – sie sind in der Provision enthalten. Bei Luxusobjekten ist es üblich und fair, Vorabkosten zu erstatten.
Der Bewertungspauschalbetrag liegt im knapp vierstelligen Bereich. Bei einer Immobilie von 1 Mio. und einer Provision von 3% ist der Bestag-Anteil ein Teil der ohnehin fälligen Provision. Ein Mehrerlös von wenigen Prozentpunkten reicht, um die gesamten Kosten zu amortisieren. In der Praxis beträgt der Mehrerlös oft 5–7% – also ein Vielfaches der Kosten.
Nicht die Maklerprovision. Der potentiell grösste Kostenfaktor ist den meisten Immobilienverkäuferinnen nicht bewusst: Es ist der Betrag, der ihnen entgeht, weil sie ihre Liegenschaft unter dem bestmöglichen Preis verkaufen. Dabei geht es schnell um sechsstellige Beträge – 100'000, 200'000 oder gar 400'000 Franken. Und das Tückische: Sie erfahren von diesem entgangenen Erlös nie oder erst viel zu spät. Niemand wird es Ihnen sagen – nicht der Makler, nicht der Notar, nicht der Käufer. Das ist der eigentliche Kostenfaktor, den Bestag adressiert.
Die Notariatskosten (variieren stark nach Kanton), Grundbuchgebühren, Handänderungssteuern (existieren nicht in allen Kantonen), Grundstückgewinnsteuer (abhängig von Haltedauer und Kanton), Vorfälligkeitsentschädigung (wenn Sie die Hypothek vorzeitig auflösen). All diese Kosten schmälern Ihren Nettoerlös – ein Grund mehr, den Bruttoverkaufspreis zu maximieren.
Wenn ein professioneller Makler Ihre Immobilie nur 5% teurer verkauft als Sie selbst, ist der Mehrerlös deutlich höher als die eingesparte Provision von 2–3%. Bei einer Immobilie von 1 Mio. sind 5% Mehrerlös = 50'000 Franken. Die Provision bei 3% = 30'000 Franken. Der Nettogewinn mit Makler: 20'000 Franken mehr als beim Alleinverkauf. Bestag empfiehlt deshalb: immer den Nettoverkaufserlös nach Abzug der Provision betrachten – nicht die Provision isoliert.
Die üblichen Marktkonditionen: 2–3% in den Tieflandkantonen, bis zu 5% in den Berg- und Ferienkantonen. Bei besonders teuren Liegenschaften in Zürich oder Basel oft unter 3%. Bestag erfindet die Provisionssätze nicht neu – sie entsprechen dem Marktstandard. Der Unterschied ist, wie die Provision wirkt: durch das Bonus-Malus hat der Makler einen echten Anreiz, den besten Preis zu erzielen.
Nein. Ihre Kosten sind nicht höher als wenn Sie direkt mit einem Makler arbeiten würden. Der Bestag-Anteil wird vom Makler direkt von seiner Provision abgezogen. Die Maklerprovision ist dieselbe – sie wird nur aufgeteilt. Dazu kommt der Bewertungspauschalbetrag. Aber der erwartbare Mehrerlös von 5–7% – das sind bei einer Millionen-Immobilie 50'000–70'000 Franken – übersteigt diese Kosten um ein Vielfaches.
Bestag erhebt in den meisten Fällen einen knapp vierstelligen Pauschalbetrag für die Bewertungsdienstleistung. Dafür erhalten Sie fünf professionelle Bewertungen – zwei hedonische und drei Maklerschätzungen. Diese Kosten fallen an, ob Sie verkaufen oder nicht. Aber bedenken Sie: Zwei detaillierte hedonische Bewertungen allein würden Sie ca. 1'000 Franken kosten, wenn Sie sie selbst bei Wüest Partner und IAZI kaufen.
Bestag erstellt den Maklervertrag, der das Bonus-Malus-System enthält. Sie unterzeichnen diesen Vertrag mit dem von Ihnen gewählten Makler. Es ist ein Vertrag – nicht zwei.
Ja: Sie können selber verkaufen (kostenlos, aber riskant), eine kostenlose Maklerschätzung einholen (ungenau und möglicherweise manipuliert) oder einen Fixpreismakler nehmen (billig, aber wenig motiviert). Diese «billigeren» Lösungen können Sie am Ende mehr kosten als die Provision eines guten Maklers – weil der entgangene Verkaufserlös die gesparte Provision bei weitem übersteigt.
Hängt vom Kanton und Ihrer steuerlichen Situation ab. Grundsätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräusserung. Treuhänder fragen.
Im Bestag-Vertrag nicht. Seriöse Exklusivverträge sehen vor, dass die Provision sämtliche Aufwendungen deckt. Bei Luxusobjekten können Vorabkosten für Fotograf und Inserat anfallen – das ist fair und wird offen kommuniziert. Der Bestag-Vertrag schützt Sie vor verklausulierten Zusatzforderungen.
5–7% Mehrerlös bei 800'000 Franken = 40'000–56'000 Franken. Das ist ein substanzieller Betrag – der die Kosten um ein Vielfaches übersteigt. Bestag lohnt sich nicht nur bei teuren Objekten. Bei Eigentümern mit hoher Hypothek ist jeder zusätzliche Franken besonders wertvoll.
Transparent. Der Schätzwert des Maklers ist dokumentiert, der Verkaufspreis steht im Kaufvertrag. Die Differenz – positiv oder negativ – wird mit dem vereinbarten Prozentsatz multipliziert und auf die Provision aufgeschlagen oder davon abgezogen. Sie sehen das auf der Rechnung.
Der Bewertungspauschalbetrag fällt an. Die Maklerprovision und der Bestag-Anteil an der Provision fallen nur bei erfolgreichem Verkauf an. Das ist das Prinzip: Der Makler wird nur bezahlt, wenn er Ergebnisse liefert.
Ja. Die Grundstückgewinnsteuer entfällt, wenn Sie den gesamten Erlös in einen Erstwohnsitz reinvestieren. Bei einer Scheidung: Reinvestition in zwei Erstwohnsitze nötig.
Gemäss OR Art. 404: nur die tatsächlich entstandenen Kosten – Inserate, Fotograf. Keine Pauschalen. Seriöse Makler akzeptieren das.
Sie können den Maklervertrag jederzeit kündigen – OR Art. 404. Das Bonus-Malus-System zeigt Ihnen zudem objektiv, ob der Makler liefert oder nicht. Und Bestag als Kontrollinstanz erkennt, wenn ein Makler sich nicht anstrengt.
Sie sind zu nichts verpflichtet. Wenn keiner der drei Makler Sie überzeugt, können Sie ablehnen. Die Kosten für die Bewertung fallen an, aber Sie gehen keinen Maklervertrag ein.
Bestag unterliegt dem Schweizer Datenschutzrecht. Die Website verweist auf eine Datenschutzerklärung. Ihre Daten werden für die Bewertung und Maklerauswahl verwendet – nicht an Dritte verkauft.
Sie beginnen mit der kostenlosen Online-Bewertung auf bestag.ch und einem Erstgespräch mit Bestag. Den Maklervertrag unterzeichnen Sie erst, wenn Sie sich für einen der drei Makler entschieden haben – nicht vorher.
Ja. Wenn Sie den Maklervertrag noch nicht unterzeichnet haben, sind Sie frei. Und selbst nach Unterzeichnung können Sie jederzeit kündigen – OR Art. 404.
Nein. Der Makler führt die Besichtigungen in der Regel allein durch. Das ist sogar besser – Interessenten fühlen sich freier, Fragen zu stellen und die Immobilie unvoreingenommen zu beurteilen, wenn der Eigentümer nicht anwesend ist.
Exklusivverträge laufen typischerweise 6–12 Monate. Aber die Laufzeitklausel ist ohnehin nichtig – Sie können jederzeit kündigen.
Erst wenn Ihre Immobilie auf einem Verkaufsportal inseriert wird – und das entscheiden Sie. Bis dahin ist alles diskret.
Nein. Die Online-Bewertung auf bestag.ch ist der erste Schritt. Danach kontaktiert Bestag Sie – nicht irgendwelche Makler. Der Kontakt zu den drei ausgewählten Maklern wird von Bestag koordiniert und findet erst statt, wenn Sie bereit sind.
Der Bestag-Prozess in vier Schritten: (1) Selektion – Bestag identifiziert die drei besten Makler für Ihre Immobilie. (2) Evaluation – Ihre Liegenschaft wird von diesen drei Maklern und zusätzlich von zwei hedonischen Modellen bewertet. Sie erhalten fünf Bewertungen. (3) Choix – Sie treffen alle drei Makler persönlich und entscheiden, welcher den Verkaufsauftrag erhält. Sie bestimmen auch den Vermarktungspreis. (4) Rémunération – der Makler wird leistungsbasiert vergütet mit dem Bonus-Malus-System.
Ja. Sie können die Immobilie vorübergehend vom Markt nehmen. Wir empfehlen gegebenenfalls eine Vermarktungspause, wenn ein Objekt «verbrannt» ist.
Makler nehmen bei der Besichtigung alle relevanten Unterlagen in Augenschein: Baugenehmigung, Grundbuchauszug, Rechnungen für Umbau- und Modernisierungsmassnahmen. Für die hedonische Bewertung braucht es rund 40 Datenpunkte. Bestag wird Ihnen sagen, was Sie vorbereiten müssen.
Bestag koordiniert den Kontakt zu den drei ausgewählten Maklern. Ihre Kontaktdaten werden nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben – nicht an eine Masse von Agenten.
Ja. Sie bestimmen den Vermarktungspreis und Sie können ihn anpassen. Der Makler kann Ihnen empfehlen, den Preis anzupassen – aber die Entscheidung liegt bei Ihnen. Aber Achtung: Senken Sie den Preis nicht überstürzt, nur weil nach einem Monat noch kein Käufer da ist. Geduld zahlt sich aus.
Nein. Sie entscheiden, wann Ihre Immobilie an den Markt geht – und zu welchem Preis. Der Makler darf nichts ohne Ihre Zustimmung tun. Sie behalten die volle Kontrolle über die Vermarktung.
Ja. Der Makler präsentiert Ihnen das Angebot und berät Sie. Aber die Entscheidung, ob Sie annehmen, ablehnen oder ein Gegenangebot machen, liegt ausschliesslich bei Ihnen. Der Makler kann nicht eigenmächtig Ihr Haus verkaufen.
Der Notartermin beglaubigt den Kaufvertrag. Sobald dieser unterzeichnet und beurkundet ist, ist der Verkauf rechtlich bindend. Ein Rücktritt danach wäre ein Vertragsbruch mit rechtlichen Konsequenzen für den Käufer.
Der Bewertungspauschalbetrag ist bezahlt – aber Sie haben keine weiteren Verpflichtungen. Kein Maklervertrag, keine Provision, keine Strafen. Die Bewertungen gehören Ihnen und helfen Ihnen, die Entscheidung fundiert zu treffen.
Projektentwickler brauchen zuerst eine Baubewilligung (Monate bis Jahre) und wollen nicht viel Kapital binden. Deshalb zahlen sie einen Teil auf ein Sperrkonto. Das ist ein spezielles Verhandlungsszenario, für das Ihr Makler Erfahrung braucht. Der Bestag-Algorithmus berücksichtigt den Portfolio-Fit – wenn ein Makler solche Transaktionen erfolgreich abgeschlossen hat, wird er Ihnen vorgeschlagen.
Ja. Bei Scheidungen und Erbschaften ist die Kombination aus Zeitdruck und emotionaler Belastung besonders gefährlich – genau das sind die Situationen, in denen die meisten Verkäufer unter Wert verkaufen: Eine intensive und oft schwierige Lebensphase, bei der die Eigentümer viel um die Ohren hatten. Bestag kann den Prozess beschleunigen, aber nicht auf Kosten des Preises. Die fünf Bewertungen und der Bonus-Malus schützen Sie auch unter Druck vor einem voreiligen Verkauf.
Ja. Nehmen Sie die Immobilie vorübergehend vom Markt, machen Sie eine Vermarktungspause und starten Sie dann mit einem neuen, seriösen Makler und einem realistischen Startpreis. Genau das ist der Neuanfang, den Bestag ermöglicht – mit einem algorithmisch ausgewählten Makler und einer fundierten Bewertung.
Der «Aufwand» besteht darin, Ihre Immobilie drei statt einem Makler zu zeigen. Dafür bekommen Sie fünf Bewertungen, einen geschützten Vertrag und ein Bonus-Malus. Bei einer Wohnung für 500'000 Franken sind 5% Mehrerlös = 25'000 Franken. Das rechtfertigt den Aufwand von ein paar zusätzlichen Terminen.
Nein. Der Investitionsstau fliesst in die Bewertung ein – Ihre Immobilie wird realistisch bewertet, nicht künstlich hochgerechnet. Das ist in Ihrem Interesse: Ein realistischer Startpreis führt zu einem schnelleren Verkauf als ein überhöhter Preis, der monatelang auf einem Portal steht.
Wir warnen ausdrücklich vor genau dieser Situation: Unter Zeitdruck verkaufen Eigentümer ihre Immobilie weit unter Wert, nur um schnell an Geld zu gelangen. Der Rat: Unterzeichnen Sie nicht übereilt den Kaufvertrag für das neue Objekt. Holen Sie zuerst ein paar Bewertungen für Ihre aktuelle Immobilie ein. Der Verkäufer Ihres Traumobjekts räumt Ihnen sicherlich ein paar Wochen Zeit ein. Bestag kann auch unter Zeitdruck arbeiten – aber die grösste Gefahr ist, dass Sie in der Eile einen zu tiefen Preis akzeptieren.
Das hängt von Ihrem lokalen Markt ab und verändert sich laufend. Immobilienzyklen verlaufen langsam. Es gibt keine plötzlichen Einbrüche. Bestag und die drei Makler können Ihnen eine aktuelle Einschätzung geben – basierend auf lokalen Marktdaten.
Der Bewertungs- und Auswahlprozess dauert einige Wochen. Danach beginnt die Vermarktung durch den Makler. In Städten dauert ein Verkauf typischerweise 3–6 Monate, in ländlichen Gebieten 6–12 Monate. Bestag verzögert den Prozess nicht – im Gegenteil: Weil der Startpreis von Anfang an realistisch ist, wird die Immobilie tendenziell schneller verkauft als bei einem Makler, der zunächst zu hoch bewertet und dann monatelang senken muss.
Glauben Sie keinem Makler, der Ihnen sagt, der Markt habe ganz plötzlich gedreht. Immobilienzyklen verlaufen sehr langsam. Eine Immobilie, deren Wert ein Makler vor vier Monaten noch auf eine Million geschätzt hat, ist heute keinesfalls nur noch 900'000 wert. Preiseinbrüche von 10 Prozent innerhalb von vier Monaten gibt es in der Immobilienbranche nicht. Mit Bestag als Kontrollinstanz können Sie überprüfen, ob eine Preissenkung berechtigt ist – oder ob der Makler einfach schnell abschliessen will.
Sie können die Bewertung allein starten – als Entscheidungsgrundlage. Für den Verkauf selbst müssen alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zustimmen. Die fünf Bewertungen können Ihrem Partner helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen.
Wenn Ihr Nachbar seinen Makler auf gut Glück gewählt hat, ohne Wettbewerb und ohne Bonus-Malus – dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein höherer Preis möglich gewesen wäre. Wir sehen Preisdifferenzen über 20% bei vergleichbaren Häusern im selben Quartier.
Entscheiden Sie sich niemals für einen Makler, nur weil dieser Ihnen sagt, er habe einen geeigneten Interessenten an der Hand. Jeder gute Makler, der in einer Region seit Jahren aktiv und etabliert ist, kennt potentiell geeignete Interessenten für Liegenschaften in den dortigen Gemeinden. Das ist ein klassischer Trick, um Sie unter Druck zu setzen und den Auftrag zu bekommen – ohne Wettbewerb, ohne Bewertungskontrolle, ohne Bonus-Malus.
Bei Standardobjekten liegen sie eng beieinander. Bei individuellen Häusern kann die Spanne grösser sein – das ist normal und zeigt, dass Ihre Immobilie schwerer einzuschätzen ist. Genau deshalb sind fünf Bewertungen wertvoller als eine: Sie sehen die Bandbreite und können fundiert entscheiden. Je enger die Spanne, desto aggressiver kann der Bonus-Malus gesetzt werden.
Im Gegenteil. Die Makler machen mit Bestag mit, weil sie über Bestag zusätzliche Kunden erhalten – und das ist ihre grösste Sorge. Der Grossteil der Provision verbleibt beim Agenten. Und das Bonus-Malus motiviert zusätzlich: Der Makler verdient mehr, wenn er mehr für Sie rausholt.
Immobilienpreise bewegen sich langsam. Eine Bewertung ist in der Regel einige Monate gültig. Bei starken Marktveränderungen kann eine Aktualisierung sinnvoll sein.
Erben erhalten vom Willensvollstrecker spontan Schätzung, Makler und Kaufangebot über eine Million – und entscheiden sich dann nach sorgfältiger Analyse für einen richtigen Prozess und verkaufen für einige Hunderttausend Franken mehr. Ein Paket-Angebot ohne Wettbewerb und ohne Kontrolle birgt das Risiko, dass Sie deutlich unter Wert verkaufen.
Ein Makler, der unaufgefordert an Ihrer Tür klingelt, akquiriert – er sucht Aufträge. Das sagt nichts über seine Qualifikation für Ihr spezifisches Objekt aus. Makler geben sich gerne als Spezialisten aus, auch wenn sie mit einer Region oder einem Marktsegment kaum vertraut sind. Der Bestag-Algorithmus prüft dagegen anhand von Leistungsdaten, welcher Makler für Ihre Liegenschaft tatsächlich die besten Ergebnisse erzielt hat.
Ältere Menschen wollen ihre verbleibende Zeit für Dinge nutzen, die ihnen Freude machen – nicht für jahrelanges Warten auf einen Käufer. Gleichzeitig sagen sie: «Ich habe mein ganzes Leben lang hart gearbeitet, um meinen Kindern ein Erbe zu hinterlassen. Ich werde es nicht der Käuferin meines Hauses geben.» Die Lösung: Ein realistischer Angebotspreis – nicht Ihr Wunschpreis, nicht ein überhöhter Preis – führt zum schnellsten Verkauf zum besten Preis. Bestag hilft Ihnen, diesen realistischen Preis zu finden.
Wir raten zu Zurückhaltung: Streichen lohnt sich, grössere Renovationen selten – ausser bei einer Gesamtsanierung. Home Staging lohnt sich oft für unmöblierte Objekte. Der Grund: Käufer renovieren meist nach ihrem eigenen Geschmack.
Sie verpassen: fünf Bewertungen statt einer, drei konkurrierende Makler statt eines Monopolisten, ein Bonus-Malus statt eines Fixhonorars, einen Vertrag, der Sie schützt, statt eines Standardvertrags der den Makler schützt, eine Kontrollinstanz, die den Makler überwacht, statt allein mit ihm dazustehen. In der Schweiz werden jeden Tag Immobilien 100'000 Franken oder mehr unter Wert verkauft – und die Eigentümer erfahren es nie.
Bestag unterstützt private Eigentümer in der ganzen Schweiz beim Immobilienverkauf. Unsere unabhängige Beratung, zahlreiche Medienauftritte und unser Fachbuch machen uns zu einem der bekanntesten Spezialisten für den Immobilienverkauf in der Schweiz.