Komplexe Erbschaft mit grossem Anwesen
Um in einem zerstrittenen Erbfall die Vermögenswerte entsprechend aufzuteilen ist eine Bestandesaufnahme essenziell. Zu diesen Vermögenswerten zählte in diesem Fall auch eine grosse und komplexe Immobilie, die bewertet werden musste. Also zog der zuständige Anwalt (Leiter der Erbschaftsabteilung seiner Kanzlei) zwei teure Experten zu Hilfe.
Expertenbewertungen 9 Millionen Franken auseinander
Die Experten bewerteten die Immobilie unabhängig voneinander und errechneten Werte, die 9 Mio auseinander lagen. Zusätzlich verfasste jeder der beiden einen ca. 40 Seiten langen Bericht und erklärten darin die Schätzung auf weniger als einer Seite (!). Doch weder für den Anwalt, noch für die Erbgemeinschaft waren diese Schätzungen mit 9 Mio. Differenz eine genügende Antwort.
Anwesen in Einzelteile zerlegen und wieder zusammenfügen
Ein anderer Anwalt der Kanzlei kannte Bestag und schlug einen Versuch vor. Der Anwalt der Erben bat uns um eine Second Opinion. Doch was ist der Wert einer solch komplexen Immobilie? So viel wie auf den Markt geboten wird. Für solche grossen Immobilien gibt es jedoch keine Tools. Bestag zerlegte also die Immobilie in ihre Einzelteile und bewertete diese marktgerecht. Das Haupthaus inklusive grossem Grundstück, das Nebenhaus mit kleinem Grundstück sowie das Hanggrundstück, welches als Bauland verkauft werden könnte. Somit konnte ein Gesamtwert errechnet werden innerhalb einer Bandbreite von 1.5 Mio. Diese Berechnungen wurden in einem zweiseitigen Bericht nachvollziehbar erklärt.
Klar und deutlich zum Resultat
Zusätzlich zum Bericht von Bestag wurden die Expertenschätzungen ausführlich analysiert und einige konkrete Fehler entdeckt, z.B. bei der Gewichtung der Parameter oder manche verwendeten Parameter, die gar völlig haltlos waren.
Innerhalb von 2 Tagen war die zweiseitige Bestag Bewertung fertig für 1'000 Franken. Nicht zuletzt dank unserer Inhouse Architektin, welche in dieser Region bereits ein Projekt hatte und somit die Gegend sehr gut kennt.
Wir freuen uns auch auf künftige Zusammenarbeit
“Haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und die Übersendung der Second Opinion.
Ihre Ausführungen waren für mich und für meine Kolleginnen und Kollegen sehr nützlich. Sie haben mir damit auch einen eindrücklichen Einblick in Ihre rasche und professionelle Arbeitsweise ermöglicht. Es macht Freude mit Profis zusammenzuarbeiten und ich bin sicher, dass dies nicht unsere letzte Begegnung war.” - Anwalt, Leiter Erbschaft, mittelgrosse Anwaltskanzlei in ZH (60+ Anwälte)