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Immobilienverkauf: Wie können Anwälte Interessenkonflikte vermeiden?

Bei Erbschaften oder Scheidungen ist oft der Rat des Anwalts im Hinblick auf einen Immobilienverkauf gefordert. Den richtigen Makler zu empfehlen kann sich als schwierig erweisen. Ein unscheinbarer Ratschlag kann zudem schnell befangen sein und es droht ein Interessenkonflikt.

Zur Erinnerung:

Art. 12 lit. c BGFA verlangt von einem Anwalt, dass er jeden Konflikt zwischen den Interessen seines Klienten und denen von Personen, mit welchen er geschäftlich oder privat in Beziehung steht, vermeidet.

Betrachten wir folgende vier Szenarien:

  1. Empfehlung aufgrund einer bezahlten Vereinbarung mit einem Makler
  2. Empfehlung eines befreundeten Maklers ohne bezahlte Vereinbarung
  3. Eine oder mehrere grosse Makleragenturen empfehlen
  4. Mehrere Stunden nach dem passenden Makler suchen

 

Bei den zwei ersten Szenarien steht der Anwalt (mehr oder weniger offensichtlich) im Interessenkonflikt. Die dritte Vorgehensweise ist für den Anwalt transparent und risikofrei, aber für den Mandanten nicht zwingend hilfreich. Im letzten Fall, ist es reine Zeitverschwendung, die weder Erfolg garantiert noch Risiken zu 100% beseitigt…

Eine ideale Lösung würde dem Anwalt folgendes bieten:

  • eine faire Bewertung der zu verkaufenden Immobilie
  • der beste objektive Makler für den Verkauf
  • das Ganze unvoreingenommen und transparent, so dass kein Interessenkonflikt entsteht

Durch die Kombination von Analyse-Tools und transparenter Beratung ist Bestag die ideale Lösung. Darüber hinaus ist Bestag kostenlos und spart Zeit für den Anwalt und den Mandanten.

Liebe Anwälte, liebe Notare, wie gehen Sie vor und wie beraten Sie Ihre Mandanten ohne dabei das Risiko des Interessenkonfliktes einzugehen? Wir freuen uns auf Ihre Meinung und stehen für Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

«Wie viel ist meine Immobilie wirklich wert?»

«Combien vaut réllement mon bien immobilier ?»