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Bieterverfahren: Was man darunter versteht und was die Chancen & Risiken sind

Wer seine Immobilie mit einem Preisschild versieht, verpasst die Chance auf zahlungskräftige Interessenten, die bereit gewesen wären, weit mehr zu zahlen. Mit einem Bieterverfahren lässt sich dies verhindern. Die Wettbewerbssituation führt zu einem höheren Verkaufspreis. Doch stimmt das wirklich?

Was ist ein Bieterverfahren?

Beim Bieterverfahren wird kein fester Preis festgesetzt. Stattdessen haben Interessenten die Möglichkeit, auf die Immobilie zu bieten. Die Verkäuferinnen und Verkäufer setzen sie auf eine grosse Nachfrage – und hoffen auf ein möglichst hohes Gebot. 


💡Bestag-Tipp:
Nicht verwechseln: Ein Bieterverfahren ist keine Versteigerung. Einerseits besteht keine Verpflichtung, dem Höchstbietenden den Zuschlag zu gewähren.
Andererseits können Interessentinnen und Interessenten ihr Angebot zurückziehen.


Wie läuft das Bieterverfahren ab?

Das klassische Bieterverfahren funktioniert so: Der Hausverkäufer versucht auf Internetportalen zuerst die Aufmerksamkeit von potenziellen Käuferinnen zu erwecken und bietet vordefinierte Besichtigungsmöglichkeiten an. Danach geben die Kaufinteressenten innerhalb einer gewissen Bietfrist – in der Regel nicht mehr als drei Wochen – ihre Preisgebote ab. Das Höchstgebot wird anschliessend allen Bietern mitgeteilt. Diese haben dann die Möglichkeit, einen höheren Preis zu bieten. In einigen Fällen werden noch weitere Bieterrunden angehängt. Am Schluss soll die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft werden.


Was sind die Chancen und Risiken des Bieterverfahrens?

Das Bieterverfahren ergibt dadurch die bekannten Chancen

  • Schnelle Abwicklung: Die Abwicklung erfolgt oft schneller als bei einem klassischen Verkauf. In der Regel wird der Zeitplan bereits im Voraus festgesetzt und dauert nicht länger als drei Monate.
  • Höhere Preise: Durch die Konkurrenz zwischen Kaufinteressenten entsteht eine Wettbewerbssituation. Dies kann den Preis der Immobilie in die Höhe treiben.

Das Bieterverfahren hat zwar Vorteile. Es birgt aber auch nicht zu unterschätzende Risiken

  • Geringe Nachfrage: Bei einer vordefinierten Sammelbesichtigung ist meistens ungewiss, wie viele Personen erscheinen. Gerade bei Liebhaberobjekten, Luxusimmobilien oder Liegenschaften ausserhalb der beliebten Lagen, braucht es oftmals länger, die passende Käuferin oder den passenden Käufer zu finden. 
  • Tiefe Verbindlichkeit: Im Bieterverfahren gibt es keine Garantie für den Verkauf. Interessentinnen und Interessenten können ihr Gebot zurückziehen. Zudem können Bieterverfahren Schnäppchenjäger anziehen, die gar keine ernsthaften Angebote abgeben wollen.
  • Abschreckungswirkung: Die Konkurrenz gefällt nicht allen Interessentinnen und Interessenten. Der Aufwand oder geringe Erfolgschancen können zudem abschreckend wirken – gerade auch auf potenziell finanzkräftige Kreise. 


💡 Bestag-Tipp:
Allgemein empfiehlt sich ein Bieterverfahren nur bei einer hohen Anzahl an zahlungsfähigen Interessenten. Das Vorgehen eignet sich daher für Renditeobjekte, Bauland oder gefragte Immobilien an sehr beliebten Lagen. Wenn eine solche Immobilie im Bieterverfahren verkauft werden soll, muss ein transparenter und fairer Prozess definiert werden. Dazu gehört die Bekanntgabe eines realistischen Richtpreises sowie klare Angaben zur Anzahl der Bieterrunden und zum zeitlichen Rahmen.


Fazit

Das Bieterfahren bietet zwar Chancen – es ist aber keinesfalls immer die beste Lösung und kann gehörig schief gehen. Hinter einem Bieterverfahren steckt zudem mehr Aufwand als viele vermuten. Ein Immobilienverkauf ist komplex und Fehler passieren schnell. Egal welche Art von Immobilie veräussert werden soll: Nehmen Sie in jeden Fall professionelle Unterstützung von einem geeigneten Immobilienmakler oder einer geeigneten Immobilienmaklerin in Anspruch. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach dem passenden Vorgehen und den bestqualifizierten Anbietern – mit unserer erfolgreichen Bestag-Formel.


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